An die Bestattungsvorsorge denken und die Hinterbliebenen entlasten

Die Bestattungsvorsorge dient dazu, den eigenen Abschied selbstständig zu planen und dadurch die eigenen Angehörigen zu entlasten. Für die Hinterbliebenen ist es ein tröstlicher Gedanke zu wissen, dass sie sich nach den Wünschen des Verstorbenen richten können und dessen Beerdigung nach seinen Wünschen organisiert wird. Durch die Bestattungsvorsorge wird zudem für die anfallenden Kosten der Beerdigung Sorge getragen.

Wer seine Angehörigen also nicht mit solch wichtigen Entscheidungen belasten möchte, kann frühzeitig schon entsprechend vorsorgen.

Die Bestattungsvorsorge bietet verschiedene Möglichkeiten

Jeder kann verschiedene Maßnahmen treffen, um seine Angehörigen nach dem eigenen Tod zu entlasten. Zum einen gibt es organisatorische Vorsorgemöglichkeiten. Dies bedeutet, dass Sie selbst schon frühzeitig festlegen, wie Sie sich die eigene Beerdigung vorstellen. Hierzu gehört beispielsweise die Auswahl des Bestatters oder des Gärtners für die Grabpflege. Hierzu kann eine Bestattungsverfügung aufgesetzt werden. In dieser lässt sich festlegen, ob man beispielsweise eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung wünscht, welche Vorstellungen man zur Gestaltung des Grabsteins hat oder ob bestimmte Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier bestehen. Bei einem Bestatter der eigenen Wahl kann zudem ein Vorsorgevertrag abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge lassen sich hier Details dazu festlegen, wie man sich die eigene Beerdigung vorstellt. Auch hier gilt: Über alles, was schon zu eigenen Lebzeiten geregelt wird, müssen sich die Angehörigen im Fall der Fälle keine Gedanken mehr machen. Im Vorsorgevertrag kann beispielsweise der gewünschte Sarg oder der bevorzugte Grabschmuck genannt werden. Auch die Musik für die Trauerfeier kann bereits ausgewählt werden. Durch solch einen Vorsorgevertrag wird auch für die finanzielle Absicherung der Bestattung gesorgt. Das Geld wird dazu auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Dieses sollte vor der Insolvenz des Bestatters abgesichert sein. Durch ein Treuhandkonto wird zudem gewährleistet, dass das Geld nach dem eigenen Ableben nur im Rahmen der Bestattungsvorsorge von den Hinterbliebenen genutzt werden kann.

Auch an die finanzielle Absicherung denken

Ein weiterer Aspekt der Bestattungsvorsorge ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen. Eine Bestattung geht mit nicht unerheblichen Kosten einher, die im Zweifel von den Angehörigen zu stemmen wären. Sie können daher im Vorfeld schon eine Sterbegeldversicherung abschließen. Im Todesfall des Versicherten wird dann an die Begünstigten ein Sterbegeld ausgezahlt. Dieses Geld kann dann dazu genutzt werden, neben der Beerdigung auch für die Grabpflege aufzukommen.

Sie können als versicherter die Versicherungssumme frei wählen. Alternativ dazu gibt es auch die Bestattungsversicherung. Hier erfolgt keine Geldzahlung, stattdessen werden vertraglich vereinbarte Leistungen geleistet. Dies kann der Sarg oder die Urne sein, aber auch der Grabstein oder die Trauerfeiergestaltung. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein eigenes Sparbuch einzurichten, das speziell für die Beerdigungskosten eingerichtet ist. Die eigenen Erben sollten hierfür eine entsprechende Vollmacht erhalten. So können sie schon vor der Testamentseröffnung darauf zurückgreifen und das Geld dazu nutzen, die Bestattung auszurichten. Weiterlesen…