Achtung Sturmschaden warnschild vor zerstörtem abgedecktem dach

Unwetterschaden am Dach – Wann die Versicherung zahlt!

Über das Jahr verteilt treten immer wieder Unwetter auf. Die meisten ziehen vorüber, ohne Schäden anzurichten. Hin und wieder ist der Sturm und das Gewitter jedoch stärker und Unwetterschäden können am Dach und restlichen Haus auftreten. In solch einem Fall muss schnell gehandelt werden. Das Dach muss saniert werden, bevor es durch Niederschlag zu weiteren Schäden kommen kann. Fraglich ist dabei, wann die Versicherung die Reparatur des Schadens bezahlt.

Durch die Reparatur des Dachs entstehen hohe Kosten

Wenn Gewitter auftreten und Schäden am Haus hinterlassen, ist schnelles Handeln gefragt. Wurde das Dach durch Sturm oder Hagel beschädigt, gilt es, das Dach zu reparieren, bevor weitere Schäden durch Niederschlag entstehen. Bei der Dachsanierung können hohe Kosten entstehen. Je nach Schaden müssen einzelne Ziegel oder ganze Dächer repariert werden. Fraglich bleibt, ob die Versicherung die Kosten für die Reparatur übernimmt.

Die Wohngebäudeversicherung ist die zentrale Absicherung für das Haus

Die Wohngebäudeversicherung bildet eine zentrale Absicherung für das Haus. Dabei sind Schäden an Fassade und Dach inbegriffen. Wenn der Dachstuhl beschädigt wurde durch umstürzende Äste und Ähnliches, bezahlt die Versicherung die Beseitigung des Schadens. Sie bezahlen zudem Schäden, die in Folge eines Sturmes entstanden sind. Dazu gehören Schäden an Böden, Wänden und auch Decken durch Regen, der durch das defekte Dach eingetreten ist. Ist ein Dachfenster beschädigt, können die Kosten für ein neues Fenster unter Umständen von der Versicherung übernommen werden. Die Wohngebäudeversicherung kommt grundsätzlich für alle Kosten auf, die für die Dachsanierung entstehen.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Sturm von der Versicherungspolice gedeckt ist. Die Versicherungen gehen davon aus, dass erst ab einer Windstärke 8 oder höher Sturmschäden entstehen können. Ob der Wind diese Stärke erreicht hat, erfasst der Deutsche Wetterdienst in seinen lokalen Datenmessungen. Versicherungsnehmer sollten wissen, dass technisches Equipment wie ein Fernseher oder Möbel im Dachgeschoss nicht von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden im Schadensfall.

Folgeschäden durch Unwetter werden übernommen

Sind im Dachgeschoss Einrichtungsgegenstände und technisches Equipment zu Schaden gekommen, werden die Kosten für die Ersetzung von der Hausratsversicherung übernommen. Diese zahlen Folgeschäden durch Unwetter, wenn beispielsweise das Dach abgedeckt wurde und Schäden an den Einrichtungsgegenständen entstanden sind.

Eine weitere wichtige Versicherung ist die Glasversicherung. Infolge von Unwettern werden oftmals nicht nur das Dach an sich, sondern auch die Dachfenster beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Ersetzung der beschädigten Dachfenster. Wichtig ist, dass die Fenster zum Sturmzeitpunkt verschlossen waren. Ist dies nicht der Fall und kann nachgewiesen werden, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht.

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