Mehrere Co2-Kapseln auf weißem Hintergrund

Einbruchsicherung für Mietwohnungen: Was Mieter und Vermieter beachten sollten

Wussten Sie, dass rund drei Viertel aller Wohnungseinbrüche in Deutschland in Mehrfamilienhäusern geschehen1? Dies verdeutlicht die Bedeutung effektiver Sicherheitsmaßnahmen in Mietwohnungen, sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Es gilt, sowohl die grundlegenden Vermieterpflichten wie verschließbare Wohnungstüren und funktionsfähige Schließvorrichtungen an Fenstern zu gewährleisten, als auch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu vereinbaren, um die Einbruchsicherheit zu erhöhen.

Für Vermieter besteht jedoch die Pflicht zur nachträglichen Verbesserung nur bei konkreter und spezifischer Einbruchsgefahr. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie einbruchhemmende Türen, Fenster, Sicherheitsschlösser, Alarmanlagen und Gegensprechanlagen sind entscheidend für die Wohnungssicherheit. Interessanterweise kann eine Erhöhung der Miete um bis zu 11 % anteilig durch den Vermieter erfolgen, wenn er für besseren Einbruchschutz sorgt1.

Ein weiterer bedeutender Punkt ist die Förderung durch die KfW-Bank, die Mieter, Vermieter und Eigentümer für bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz unterstützt1. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro, und bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit können als Zuschuss bezuschusst werden, um förderfähige Investitionskosten zu decken1. Nicht zu vergessen sind Nachrüstungssysteme wie abschließbare Fenstergriffe oder Stangenverriegelungen, die förderfähig sind.

Sicherheit

Einbruchsicherung und Wohnungssicherheit sind also nicht nur wichtig, um das Inventar zu schützen, sondern direkt mit den Verpflichtungen und Rechten beider Parteien verknüpft. Mieter und Vermieter sollten gemeinsam an einem Strang ziehen, um ein sicheres Wohnumfeld zu gewährleisten.

Für einige Menschen gehört eine Schreckschusspistole zum Schuss der eigenen 4-Wände. Sie ist einfach zu beschaffen und lagern, zudem benötigt sie mit entsprechender Munition und CO2 Kapseln auch nicht viel um gut zu funktionieren.

Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen für Mietwohnungen

Mehrfamilienhäuser in Deutschland weisen hohe Einbruchszahlen auf, jedoch oft unzureichenden Schutz. Eine effektive Absicherung der Wohnung beginnt mit der Sicherung der Eingangstüren, die als Hauptzugangspunkt für Einbrecher gelten2. Modelle von Klemmschlössern sind besonders für Mieter geeignet, da sie bei Auszug entfernt werden können, ohne Spuren zu hinterlassen3.

Zur Einhaltung der Sicherheitsstandards empfiehlt es sich, Fenster mit Sicherheitsschlössern oder Riegeln auszustatten, um das Einbruchsrisiko drastisch zu verringern2. Zusätzliche Fensterschlösser und Fenstersicherungsstangen können die Sicherheit weiter erhöhen und Einbrecher abschrecken3.

Absicherung der Wohnung

Normgerechte Stahlzargen müssen aus mindestens 1,5 mm dickem Stahl bestehen und Verstärkungen im Bereich von Schloss und Scharnieren aufweisen, um den Sicherheitsstandards zu entsprechen4. Eine Beleuchtung an Eingängen und dunklen Bereichen kann das Einbruchsrisiko signifikant reduzieren2.

Smarte Sicherheitssysteme wie Türklingelkameras und Bewegungssensoren bieten innovative Lösungen und können ohne bauliche Veränderungen installiert werden3. Die Installation von Alarmanlagen senkt das Risiko eines Einbruchs um bis zu 80%2. Auch Smart-Home-Sicherheitssysteme reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen um rund 60%2.

Mieter können ohne Zustimmung des Vermieters gewisse Maßnahmen zum Einbruchschutz ergreifen, solange die Bausubstanz nicht verändert wird. Dazu gehören etwa das Anbringen von zusätzlichen Schlössern oder die Nutzung von freistehenden Tresoren, da Wandtresore in Mietwohnungen oft nicht erlaubt sind4.

Wichtig ist es auch, eine supportive Nachbarschaft zu fördern, da dies die Sicherheit um etwa 50% erhöhen kann2. Safes, abschließbare Schränke und die Tarnung von Wertgegenständen tragen zur Sicherung von Wertgegenständen in Mietwohnungen bei3.

Die Rolle des Vermieters bei der Einbruchsicherung

Die Vermieterverantwortung für die Einbruchsvorbeugung ist ein wesentlicher Aspekt der Mietwohnungsverwaltung. Dabei gelten bestimmte Pflichten und Möglichkeiten, die im Folgenden erläutert werden.

Pflichten des Vermieters

Der Gesetzgeber schreibt Vermietern wenige Einbruchsschutzmaßnahmen vor, wie abschließbare Fenster und Türen5. In der Praxis sind Vermieter in erster Linie für die Grundausstattung der Einbruchsicherheit verantwortlich, wie solide Haustüren und funktionierende Fensterschlösser6. Zusätzliche Maßnahmen, wie Sicherheitsschlösser oder einbruchhemmende Haustüren, erfordern oft die Zustimmung des Vermieters5. Sollten Sicherheitsmaßnahmen wie Einbruchsvorbeugung nicht vorhanden sein, kann dies die Hausratversicherung der Mieter beeinträchtigen, z.B. durch gekippte Fenster5.

Möglichkeiten der Modernisierung

Die KfW-Bank bietet Förderungen für Einbruchsschutzmaßnahmen an, die insbesondere bei der Sicherheitsmodernisierung eine Rolle spielen5. Vermieter können die Kosten für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegebenenfalls über Mietenanpassungen weitergeben6. Zu den möglichen Modernisierungsmaßnahmen zählen nachrüstbare Sicherungselemente, die das Sicherheitsniveau erhöhen können und in der Regel Sache des Mieters sind7. Es ist dabei wichtig, dass Vermieter und Mieter gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist7.

Kostenumlage auf die Mieter

Modernisierungsumlagen können eine Möglichkeit sein, die Kosten für erhöhte Sicherheitsmodernisierung auf die Mieter umzulegen6. Eine Erhöhung der Miete ist möglich, wenn der Vermieter für zusätzlichen Einbruchsschutz sorgt und dies korrekt begründet6. Es ist wichtig, dass alle Maßnahmen und daraus resultierenden Kosten transparent kommuniziert werden und klare Absprachen zwischen Vermieter und Mieter festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden5.

Mieterrechte und -pflichten in Bezug auf Einbruchschutz

Mieter haben das Recht, Maßnahmen zum Selbstschutz des Mieters zu treffen, um ihre Wohnung gegen Einbrecher zu sichern. Dabei können sie auf eigene Kosten einfache Sicherheitsvorkehrungen wie Tür- und Fenstersicherungen installieren. Bei umfangreicheren Einbruchschutzinvestitionen, die bauliche Veränderungen erfordern, müssen sie jedoch die Mieterlaubnis vom Vermieter einholen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Mieter die bauliche Substanz bei ihrem Auszug wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen müssen, solange keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Das bedeutet, dass größere Einbaumaßnahmen für den Einbruchschutz oft mit Zustimmung des Vermieters verbunden sind, um nachträgliche Kosten zu vermeiden. Ein effektiver Einbruchschutz kann entscheidend dazu beitragen, ungebetene Gäste fernzuhalten, insbesondere in Erdgeschosswohnungen, die häufiger Einbruchszielen ausgesetzt sind8. Jährlich werden in Deutschland rund 75,000 Einbrüche begangen, obwohl die Zahl der Einbrüche rückläufig ist8.

Individuelle Mieterinitiativen zur Verbesserung des Einbruchschutzes können auch in Kooperation mit dem Vermieter erfolgen. Häufig kann eine Alarmanlage, die insbesondere Fenster schützt, das Sicherheitsgefühl und den realen Schutz deutlich erhöhen8. Letztlich ist es eine lohnende Investition, da die Kosten-Nutzen-Relation für Mieter und Vermieter oft positiv ausfällt. Sollte sich ein Mieter gegen langfristige bauliche Änderungen entscheiden, wäre die Anbringung und anschließend Entfernung solcher Geräte im Falle eines Auszuges ebenfalls eine Möglichkeit, den rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Quellenverweise

  1. https://www.mietrecht.de/einbruchschutz-in-der-mietwohnung/
  2. https://kautionsfrei.de/blog/sicherheitstipps-fuer-die-neue-wohnung
  3. https://www.haustechnikdialog.de/News/28728/Sicherheit-in-Mietwohnungen-Praktische-Loesungen-ohne-bauliche-Veraenderungen
  4. https://www.schluessel.at/sicherheit-fuer-meine-mietwohnung/
  5. https://magazin.hausverwalterscout.de/einbruchschutz-mietwohnung/
  6. https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/modernisierung/695-einruchsschutz-mietwohnung.html
  7. https://www.abus.com/de/Ratgeber/Einbruchschutz/Mietrecht
  8. https://www.blockalarm.de/wie-sinnvoll-ist-einbruchschutz-fuer-die-mietwohnung/

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