Bis 2003 gab es Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuletzt betrug es noch 525 Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein, denn das Geld langt heute nicht mal mehr für eine Urne. Die Versicherungsaufsicht prüft regelmäßig die sogenannten gewöhnlichen Beerdigungskosten und kommt dabei aktuell auf 8.000 Euro. Weil nicht jeder so viel Geld auf dem Konto hat, aber seine Erben nicht belasten will, macht eine Sterbeversicherung durchaus Sinn.
Absicherung biometrischer Risiken
Zeiten niedriger Zinsen sind für Lebensversicherer problematisch. Ihre Produkte werden als unrentabel dargestellt. Eigentlich haben sie nur mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen wie die Banken, die für risikolose Anlageformen fast keine Zinsen mehr zahlen, sogar Strafzinsen verlangen. Versicherungsunternehmen besinnen sich deshalb wieder auf ihre Kernkompetenz, nämlich die Absicherung sogenannter biometrischer Risiken. Das sind Risiken, die mit dem Leben des Menschen zu tun haben. Während Sie mit einer Rentenversicherung für ein besonders langes Leben vorsorgen, wird mit der Sterbeversicherung das Risiko eines unerwartet frühen Todes abgesichert. Die Kalkulation des Beitrags richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und meist auch nach dem Gesundheitszustand.
Sparbeitrag mit garantierter Verzinsung
Im Grunde ist die Sterbeversicherung wie ein Sparbuch, auf das Sie regelmäßig einzahlen, um für die Beerdigungskosten vorzusorgen. Nur mit dem Unterschied, dass die volle Summe im Todesfall auch dann zur Verfügung steht, wenn auf dem Sparbuch noch gar nicht genug Geld vorhanden ist. Der Versicherer teilt den Beitrag intern in drei Bestandteile auf: Der größte Anteil entfällt auf den Sparbeitrag, aus dem das Deckungskapital für Ihren Vertrag gebildet wird. Ein weiterer Bestandteil, der Risikobeitrag, dient der Finanzierung der frühen Todesfälle. Und schließlich fließt noch ein wenig Geld in die Verwaltungskosten. Der Sparanteil wird mit dem gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins verzinst.
Derzeit (Stand 2020) sind das 0,9 %. Für eine sichere Geldanlage ist das sehr viel mehr, als es bei einer Bank auf Spareinlagen oder Tagesgeldergibt. Außerdem wird der Zins bei Vertragsabschluss für die gesamte Dauer des Vertrags festgeschrieben. Sollte der Höchstrechnungszins sinken, betrifft das nur neue Verträge. Und wenn das Zinsniveau wieder steigt, erhalten Sie eine Gewinnbeteiligung aus den Kapitalanlagen des Versicherers. Alternativ zu laufenden Beiträgen kann eine Sterbeversicherung auch gegen einen Einmalbeitrag abgeschlossen werden, der dann entsprechend verzinst wird.
Sterben und Steuern zahlen
Vieles im Leben können Sie selbst entscheiden, nur dem Tod und dem Finanzamt werden Sie nicht entgehen, sagt ein Sprichwort. Immerhin lassen sich aber die Beiträge für eine Sterbeversicherung oft als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Ob das möglich ist, hängt von der genauen Vertragsgestaltung und Ihren Einkommensverhältnissen ab. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer oder einem Steuerberater.